- Sie dem Souverän, den Schweizer Bürgerinnen und Bürgern, bis spätestens 28. Februar, eine wissenschaftliche und fundierte Erklärung mit allen Fakten, Statistiken und Begründungen, zu dem am 13. Januar 2021 beschlossenen zweiten Lockdown, inklusive den verstärkten Massnahmen vom 18. Januar, vorlegen - insbesondere, da dieser Lockdown gegen die am 5. Januar 2021, von Professor Ioannidis und seine Co-Autoren detaillierten wissenschaftlichen Ausführungen im Anhang widerspricht;

- alle stark restriktiven Massnahmen, Regeln, Verordnungen und Verbote mit sofortiger Wirkung aufgehoben bzw. in sinnvolle Empfehlungen umgewandelt werden;

- die Geschäfte mit Waren des nicht-täglichen Bedarfs, Bars und Restaurants sowie Kultur, Sport- und Freizeiteinrichtungen sofort wieder geöffnet werden. Hier.....
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