🇨🇭Gähwiler schliesst aus diesen Überlegungen, dass es nicht zulässig ist, bei einer Wohnungsbewerbung nach dem Impfstatus zu fragen. «Falls man als Mieterin oder Mieter mit einer solchen Frage konfrontiert wird, darf man zur Not auch lügen. Gerade, wenn der Wohnraum so knapp ist wie in Engelberg, dürfen Vermieter diese Lage aus ideologischen Gründen nicht ausnutzen.»

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