Der Hund muss vor der Tür warten – Erfahrungen eines Unmaskierten in Arztpraxen #AktuellesoderAllgemein
Nach der Corona-Verordnung von Baden-Württemberg besteht im Ländle schon länger eine Maskenpflicht in den Arztpraxen, mit Ausnahme für diejenigen, die ein ärztliches Befreiungs-Attest vorweisen können. Doch obwohl mit diesem nach der Verordnung das Vorliegen gesundheitlicher Gründe glaubhaft gemacht wird, werden die Atteste vielfach in den Praxen n..
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