⚡️In der Schweiz will der Staat auf Verdacht Smartphones durchsuchen können

Stellen Sie sich vor, die Polizei hätte jederzeit die Befugnis, Ihre Whatsapp-Chats und Handy-Fotos zu überprüfen. Diese Art von Maßnahme wird zum ersten Mal in der Schweiz geplant.

Im Mai wurde im Thurgauer Parlament ein Polizeigesetz diskutiert, das der Polizei nahezu uneingeschränkten Zugriff auf elektronische Geräte ermöglichen soll. Dies soll sogar möglich sein, bevor ein Verbrechen begangen wurde oder ein konkreter Tatverdacht besteht. Es handelt sich praktisch um eine vorsorgliche Überwachungsmaßnahme.

Die einzigen Bedingungen für die Polizei sind, dass der Eigentümer des Handys bei der Durchsuchung anwesend ist und dass die Durchsuchung zur Gefahrenabwehr oder zur Ermittlung von Vergehen und Verbrechen dient. Diese Einschränkung ist äußerst vage und lässt Raum für Interpretationen. Ein derart umfassender Eingriff in die Privatsphäre zu rein präventiven polizeilichen Zwecken galt bisher in der Schweiz als Tabu. Nur das Polizeigesetz des Kantons Bern enthält eine ähnliche Bestimmung, die jedoch wesentlich enger definiert ist.

Eine Mehrheit des Thurgauer Parlaments akzeptierte den Vorschlag, der ursprünglich von Sicherheitsdirektorin Cornelia Komposch (SP) initiiert wurde, Anfang Mai jedoch scheinbar ohne Bedenken. Während viele Menschen noch nicht einmal ihrem Partner oder ihrer Partnerin ihr Smartphone anvertrauen würden, scheint die Mehrheit des Thurgauer Parlaments kein Problem damit zu haben, dass ein fremder Beamter ihre E-Mails und Anruflisten durchsucht. Quelle Bild IStock
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