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Die präsentierten Informationen beinhalten eine beeindruckende Ansammlung von Straftaten gemäß § 96 Nr. 3 des Arzneimittelgesetzes in Verbindung mit § 8 des Arzneimittelgesetzes. Hierbei handelt es sich um die falsche Behauptung eines therapeutischen Nutzens, den Impfstoffe wie BNT162b2 tatsächlich nie besessen haben. Früher hätten solche Angaben ausreichend Anlass für die Einleitung von Ermittlungsverfahren gegeben, da sie mit zahlreichen Todesfällen, einer alarmierenden Geburtenrate und der Gesundheit von Menschen in Zusammenhang stehen. Die im Video gemachten Aussagen liefern mehr als genug Anfangsverdacht für eine Vielzahl möglicher Straftaten. Via Anwalt Tobias Ulbrich
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