‼️💉‼️Anwalt Tobias Ulbrich: Jeden Tag begegnen mir die Fälle. Die meisten wollen es auch nicht begreifen. Diejenigen, die sich haben impfen lassen sind keine Impfgegner. Fast alle erklärten mir gegenüber, dass sie den staatlichen Angaben, die wiederum auf den Herstellerangaben beruhten, vertrauten, wie es seit jeher immer getan haben.

Nun stellen vor allem diejenigen fest, die an ihrer Gesundheit substantiell geschädigt wurden, dass dieses Vertrauen missbraucht wurde. Bei fast allen kommt die Erkenntnis spät - fast zu spät, da die Uhr der Verjährung tickt. Nach dem Arzneimittelgesetz sollen schon Ansprüche wegen Impfungen aus 2021 spätestens am 31.12.2024 verjähren.

Da viele nicht gleich von Ihrer Rechtschutzversicherung eine Deckungszusage erhalten, können wir bereits jetzt attestieren, dass es ein Rennen gegen die Uhr wird.

Meine Prognose ist, dass nur diejenigen, die durch Impfungen im Kalenderjahr 2021 eine Entschädigung sehen werden, die bis zum 31.12.2024 geklagt haben.

Leider wiederholen sich die Ereignisse aus dem Abgasskandal. Auch dort traf es alle schwer, die zu spät kamen und erst dann klagten, als der BGH attestierte, dass die Ansprüche bestehen.
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