@wim4u 📈🏛📣 Freie und geheime Wahl-Statistik? Sachsen-Anhalt gibt sich Gesetz zur Verschleierung. Wahlbeteiligungen in Wahlkreisen 12, 14, 16 Uhr?

Ich halte es für fraglich, ob das Gesetz zulässig ist, welches sich die Regierung in Sachsen-Anhalt gegeben hat, indem es Informationen über einzelne Wahlkreise nicht herausgibt, die sie aber erhebt und damit offenbar arbeitet. Mir ging es um die Wahlbeteiligungen in den Wahlkreisen für die Uhrzeiten 12, 14, 16 Uhr. Denn hierzu veröffentlichte das Land entsprechende Informationen. Diese fußen auf der sogenannten Wahlstatistik, wie ich dann erfuhr. Mit einem Hin und Her wurde mir von der Wahlleitung schließlich die Herausgabe von Informationen unter Verweis LWO § 100 (5) verweigert. Darin heißt es: "Die Veröffentlichung von Ergebnissen der repräsentativen Wahlstatistiken ist dem Statistischen Landesamt Sachsen-Anhalt vorbehalten und nur für das Land insgesamt gestattet. Ergebnisse einzelner Wahlbezirke dürfen nicht bekannt geben werden."

https://teleg.eu/s/wim4u/2757
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