**Impfschäden aus dem Jahr 2021 verjähren bis Ende 2024**
Nach dem Arzneimittelgesetz verjähren Ansprüche auf Schadensersatz bei Impfschäden nach drei Jahren. Rechtsanwalt Tobias Ulbrich rät allen Impfgeschädigten sich rechtzeitig bei ihren Rechtsschutzversicherern um eine…