🔴❗️Lohnfortzahlung jetzt nur noch für Geboosterte Impfpflicht durch die Hintertüre
🗓 15. April 2022

"Nach einem Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) von Ende März bekommen Arbeitnehmer, die keine Auffrischungsimpfung über sich ergehen haben lassen, ab dem 15. April keine Lohnfortzahlung mehr, wenn sie positiv auf Corona getestet sind und damit nicht mehr zur Arbeit kommen können.

Das Bizarre daran: Selbst Arbeitnehmer, die ganz brav doppelt geimpft sind, haben also keinen Anspruch mehr auf Bezüge, wenn etwa eine Isolation angeordnet wird.
Das besagt Paragraf 56 Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG)."

https://reitschuster.de/post/lohnfortzahlung-jetzt-nur-noch-fuer-geboosterte/
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