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Bundesgericht: Corona-Impfpflicht für Soldaten rechtens

Die Impfpflicht für Soldaten bleibt bestehen. Dies hat der 1. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig entschieden. Er wies am Donnerstag die Beschwerden von zwei Offizieren der Luftwaffe gegen die Aufnahme der Corona-Schutzimpfung in die sogenannte Duldungspflicht zurück.

Zwei Offiziere der Luftwaffe hatten gegen die Aufnahme der Corona-Schutzimpfung in eine Liste von Impfungen, die für Soldatinnen und Soldaten verbindlich sind, geklagt. Sie sahen ihr Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit verletzt (Az.: BVerwG 1 WB 2.22, BVerwG 1 WB 5.22). Zudem seien die Impfstoffe nicht ausreichend erforscht.
Meldung DPA

teleg.eu/s/wirmachenauf_de
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