Ohne Worte - Koalition senkt Mindeststrafen für Besitz von Kinderpornographie!

Die Bundesregierung hat sich am Mittwoch darauf geeinigt, die Reform des Sexualstrafrechts von 2021 zu korrigieren. Das Kabinett stimmte einem Gesetzentwurf von Bundesjustizminister Heiko Buschmann (FDP) zu, der die Mindeststrafen für die Verbreitung, den Erwerb und den Besitz von Kinderpornographie senken wird. Der Entwurf hat besonders die Menschen im Blick, die pornografische Inhalte nicht aus eigenem Interesse besitzen, sondern deren Herkunft aufklären und eine weitere Verbreitung verhindern wollen, Lehrer und Eltern etwa. Für sie stellte die Reform eine besondere Härte dar.

Vor der Reform von 2021 lag die Mindeststrafe bei drei Monaten; unter Federführung der damaligen Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) wurde sie dann auf ein Jahr angehoben. Der Tatbestand wurde von einem Vergehen zu einem Verbrechen hochgestuft, wodurch Möglichkeiten der Einstellung ebenso wegfielen wie Möglichkeiten, ein Verfahren durch Strafbefehl zu erledigen.

Buschmanns Entwurf sieht nun eine Mindeststrafe von sechs Monaten vor. Bei der Höchststrafe bleibt es bei zehn Jahren. In der Begründung verweist das Ministerium auf die Kritik von Richtern und Staatsanwälten, wonach die Änderung von 2021 eine „tat- und schuldangemessene Reaktion“ in einigen Fällen unmöglich gemacht habe. Schon vor der Reform war diese Kritik geübt worden.

https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/besitz-von-kinderpornographie-geringere-mindeststrafen-19503679.html

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