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In den Auflagenbescheid (wieviele solcher Bescheide haben sich ex post als rechtswidrig herausgestellt...) hat die Behörde folgendes hineingeschrieben:
"Sollten durch einen Redner rechtswidrige Äußerungen getätigt werden, ist die Versammlung durch die Versammlungsleitung zu unterbrechen und kann nach Unterbindung des rechtswidrigen Redebeitrages fortgesetzt werden."

Huch...?
Wer soll das feststellen?
- Die Polizisten?
- Die Versammlungsleitung?

Wie durch ein Telefonat zwischen Behörde und Versammlungsleiter im Vorfeld dieses Auflagenbescheides deutlich wurde, richtet sich die Behörde nach (Mainstream-)Presse-Berichten über einen - definitiv rechtswidrigen - Abbruch eines Rede-Beitrags des (für den 3.12. eingeladenen) Redners, am 14.Mai 2022 in Hannover.

Gegen diesen Grundgesetz-widrigen Abbruch hat der Redner anschließend Strafantrag gestellt:

https://www.wochenblick.at/schlagzeile/ukraine-kritik-verboten-demo-redner-in-hannover-von-polizei-abgefuehrt/
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