„Auch wenn die Corona-Impfung Schuld an dem Tod des Mädchens sein sollte, werde kein Verfahren eröffnet. „Es ist eine bekannte – sehr seltene – Nebenwirkung.“ Da diese Nebenwirkung bekannt sei, könne auch hier niemand rechtlich zur Verantwortung gezogen werden.“

Die STIKO hat nun Aspiration empfohlen:

„Die Staatsanwaltschaft ermittelte deshalb, ob der Impfstoff intravenös gespritzt wurde – und nicht in den Muskel. „Es gibt keinen Anhaltspunkt für eine versehentlich intravenöse Impfung. Diese Impfung kann man so nicht versehentlich setzen. Die Blutgefäße wären dafür viel zu klein“, erläutert Gabriels-Gorsolke.“

https://www.bayreuther-tagblatt.de/nachrichten-meldungen-news/maedchen-aus-kreis-bayreuth-soll-an-corona-impfung-gestorben-sein-das-sagt-die-rechtsmedizin/

teleg.eu/s/Rosenbusch
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