Die Staatsanwaltschaft Koblenz erhebt keine Anklage gegen ehemaligen Ahrweiler-Landrat.
„Der Untersuchungsausschuss hat grundlegende politische Versäumnisse im Bereich Hochwasserschutz festgestellt“ erklärt Dr. Jan Bollinger. „ Dass ‚Unvorhersehbarkeit‘ nun als Entlastungsargument der Verantwortlichen durchgeht, ist ein fatales Signal, vor allem vor dem Hintergrund historischer Hochwasser. Die Einstellung des Verfahrens entlastet nicht nur die Beschuldigten, sondern bewahrt auch die Landesregierung vor einer weiteren Beleuchtung ihrer Untätigkeit. Um den zahlreichen Opfern, den Verletzten und Geschädigten ordentlich Rechnung zu tragen, hätte ich ein rechtsstaatliches Verfahren begrüßt, denn hier wäre weitere Aufklärung – auch in Richtung Landesregierung – möglich gewesen.

https://afd-rlp-fraktion.de/bittere-enttaeuschung-fuer-opfer-der-ahrtalkatastrophe/
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