Forwarded from AUF1
Juristische Beobachter sprechen ganz klar von einer "rechtswidrigen Inhaftierung", da die zu erwartende mögliche Verurteilung in Deutschland keineswegs im Verhältnis zu den Maßnahmen der Verfolgung und Inhaftierung stehen würde. Außerdem würde keine Fluchtgefahr bestehen: Janichs Aufenthaltsort war zu jeder Zeit bekannt und sogar im Internet abrufbar.

Wie Recherchen ergeben haben, ist es in Südostasien durchaus üblich, dass solche Anhaltungen 6-9 Monate andauern.

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