Forwarded from HAINTZ.media (Markus Haintz)
221202_von_LG_Hamburg,_wegen_Beschluss_Durchsuchung_rechtswidrig.pdf
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Die Hausdurchsuchung bei Nina Maleika wegen angeblicher Volksverhetzung war rechtswidrig! Die 16. Große Strafkammer des Landgericht Hamburg hat unserer Beschwerde stattgegeben.

Im Gegensatz zur Staatsanwaltschaft und dem Amtsgericht Hamburg hat sich das Landgericht juristisch mit dem Fall befasst und ist unserer Argumentation gefolgt. Danke auch an meine Kollegen.

Markus Haintz
Rechtsanwalt

LG Hamburg: Die (Anordnung der) Durchsuchung der Wohnung der Beschwerdeführerin war rechtswidrig, weil gegen sie kein Anfangsverdacht der Begehung einer Straftat bestand. Das der Beschwerdeführerin vorgeworfene Verhalten verwirklicht nicht der Tatbestand der Volksverhetzung im Sinne des § 130 Abs. 3 i.V.m. Abs. 5, Abs. 2 StGB.

Der Facebook Post "Impfen macht frei" in Zusammenhang mit einem Bild von Karl Lauterbach mit erhobenem rechten Arm ist nicht strafbar, da der Post nicht geeignet war, den öffentlichen Frieden zu stören. Details siehe hier + hier.
Ich empfehle dennoch dringend, solche Posts zu unterlassen!
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