Hammerurteil: Bürger hat Anspruch auf Personalausweis ohne Fingerabdrücke🔥

Die in der BRD seit 2021 geltende Pflicht, wonach sich Bürger beim Beantragen eines Personalausweises mit einem Scanner Abdrücke des linken und rechten Zeigefingers abnehmen lassen müssen, beschäftigt weiter die Justiz. Das Verwaltungsgericht Hamburg hat nun mit einer einstweiligen Anordnung (Az.: 20 E 377/23) entschieden, dass die zuständige Behörde einem Antragsteller ein solches hoheitliches Dokument auch ohne die auf dem Funkchip zusammen mit dem biometrischen Gesichtsbild gespeicherten Fingerabdrücke ausstellen muss.

Dem veröffentlichten Beschluss vom 22. Februar zufolge zweifeln die Hamburger Richter in dem Eilverfahren "erheblich" an der Rechtmäßigkeit der EU-Verordnung, die die Speicherpflicht für alle Mitgliedsstaaten vorschreibt. Sie halten eine Entscheidung für dringend, um zu vermeiden, dass der Antragsteller "einen schweren und nicht wiedergutzumachenden Schaden erleidet".

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