💥Deutsche Richter bei der Arbeit💥

Der 6. Senat des Oberverwaltungsgerichts NRW zeigt eindrucksvoll, warum die Justiz in Deutschland zu keinem Zeitpunkt faschistoide Tendenzen aufgehalten oder gar gestoppt haben.
Sie sind nämlich ein Teil davon. Vielen Verwaltungsrichtern - insbesondere an Oberverwaltungsgerichten - waren Grund- und Menschenrechte schon vor der Corona-Krise ein Dorn im Auge. Mit dem Ausnahmezustand können sie "endlich" ihre grundsätzlich menschenverachtende Weltsicht - ohne Angst vor öffentlicher Kritik - in Entscheidungen umsetzen.
Natürlich nur in Eilverfahren, bei denen eine Rücksicht auf Grund- und Menschenrechte nicht erforderlich ist: Es gibt schließlich kein Rechtsmittel.

Um eine Schulleitung zu suspendieren, würde ein Mensch mit einer durchschnittlichen ethischen Einstellung zumindest durch Befragung von Sachverständigen prüfen, ob überhaupt eine Gefährdungslage vorgelegen hat.
Auf das Befragen von Sachverständigen oder gar das Abhalten von mündlichen Verhandlungen verzichten die Richter nur zu gerne. Denn dann muss man sich nicht mit den eigenen Vorverurteilungen auseinandersetzen, sondern kann bequem vom Schreibtisch aus Existenzen zerstören.

Ich beglückwünsche die Schulleiterin zu ihrer klaren Haltung mit Rückgrat. Es hilft, das Fehlverhalten anderer als Chance zu begreifen. Die Richter, die eine solche Entscheidung treffen, sind zutiefst traurige und verbitterte Menschen, die wahrscheinlich noch mehr als Angst vor dem Tod das Leben fürchten.

Davon sollte man sich nicht unterkriegen lassen.
Die Schulleiterin hat jetzt Zeit, neue Projekte anzufassen, damit glückliche Kinder von glücklichen Eltern eine tolle Bildung bekommen.

Wir genießen und feiern das Leben.
Und frei nach Adorno:
Wir lassen uns weder von der Macht der Anderen, noch von der eigenen Ohnmacht dumm machen.

https://www.ovg.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/55_210907/index.php

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"Wer das Böse ohne Widerspruch hinnimmt, arbeitet in Wirklichkeit mit ihm zusammen!"

Martin Luther King
Bürgerrechtler
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