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❗️Neues aus dem Gerichtssaal❗️

Heute:
AG Wuppertal und ein weiterer Freispruch zum § 201 StGB.

So langsam verfestigt sich die Rechtssprechung zu vermeintlichen Verstößen gegen die „Vertraulichkeit des gesprochenen Wortes“ bei polizeilichen Maßnahmen - insbesondere auf und am Rande von Demonstrationen .

So folgte das AG Wuppertal heute meiner und der herrschenden Auffassung, dass solche Maßnahmen, sofern diese in der sog. „Faktischen Öffentlichkeit“ stattfinden, aufgenommen werden dürfen.

Möglicherweise wird hier alsbald sogar erstmals ein OLG diese Rechtsprechung bestätigen.

Dann wäre der Spuk auf Demonstrationen hinsichtlich Handy-Beschlagnahmungen und vermeintlichen Straftaten endlich vorbei.

Ein weitere extrem wichtige Entscheidung !

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