đŸ‡©đŸ‡Ș Demokratischer Widerstand, Ausgabe 49 - Meine Kolumne

Jagd auf SpaziergÀnger?
Die Hashtags #Spaziergang, #SpaziergĂ€nge und #SpaziergĂ€nger trenden im Moment bei Twitter. Die Medien berichten inzwischen nahezu tĂ€glich von SpaziergĂ€ngen. Die Versammlungsbehörden reagieren auf diese SpaziergĂ€nge höchst unterschiedlich. WĂ€hrend StĂ€dte wie NĂŒrnberg und Ulm die SpaziergĂ€nge polizeilich begleiten und schĂŒtzen, auch wenn sie vorher nicht angezeigt wurden, unternehmen StĂ€dte wie MĂŒnchen und Ravensburg alles, um Menschen davon abzuhalten spazieren zu gehen. In MĂŒnchen wurde seitens eines Polizeisprechers kĂŒrzlich verlautbart, „es ist uns gelungen hier mehrere, ja SpaziergĂ€nger einzufangen“. Dies sei fĂŒr die KrĂ€fte (der Polizei) anspruchsvoll gewesen. Solche Aussagen muten mit etwas Abstand skurril an. Warum muss man in einem Rechtsstaat SpaziergĂ€nger einfangen?

Die BegrĂŒndung ist in der Regel, verbotene Demonstration (Bei entsprechende AllgemeinverfĂŒgung) bzw. Teilnahme an einer nicht angezeigten Demonstration, was nicht strafbewehrt ist. Nicht jeder Spaziergang ist automatisch eine Versammlung. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 104, 92) definiert eine Versammlung wie folgt: „Versammlung im Sinne des Art. 8 GG ist eine örtliche Zusammenkunft mehrerer Personen zur gemeinschaftlichen, auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichteten Erörterung oder Kundgebung.“ Das Kriterium der Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung ist bei einem Spaziergang nicht immer erfĂŒllt. Menschen können aus unterschiedlichsten GrĂŒnden spazieren gehen oder sich einem Spaziergang anschließen.

Auch Behörden und Gerichte bewerten SpaziergĂ€nge nicht einheitlich. Am 28. MĂ€rz 2021 wurde diverse SpaziergĂ€nge in Sinsheim seitens der Verwaltungsbehörde als unzulĂ€ssige Ansammlung deklariert, trotz m. E. eindeutigem Versammlungscharakter. Im Moment werden SpaziergĂ€nge eher als Versammlungen gewertet und teils einzeln oder per AllgemeinverfĂŒgungen verboten. Inzwischen finden in Deutschland bis zu 1.500 SpaziergĂ€nge an einem Tag statt, der Großteil ohne Anzeige bei der Versammlungsbehörde. Zwar können manche dieser SpaziergĂ€nge durch massive PolizeiprĂ€senz unterbunden werden, in der Masse wird sich diese Bewegung aber wohl nicht mehr aufhalten lassen.

Quelle: Demokratischer Widerstand

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