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⁉️ Rechtsbeugung am Amtsgericht Heidelberg?

Kurze Zusammenfassung der heutigen Verhandlung am Amtsgericht Heidelberg über ein Bußgeld von 250,- €.
Die Richterin verwies den Betroffenen und die Anwältin aus dem Gerichtssaal, obwohl beide aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können, zuvor ein Attest vorgelegt haben, und alternativ die Verhandlung im Freien und alternativ die Verlegung auf die Zeit nach der Maskenpflicht beantragt haben.
Der Befangenheitsantrag gegen die Richterin, die über eine Maskensache zu entscheiden hat und im Gerichtssaal - entgegen der Vorgabe der Corona-Verordnung - sogar FFP2-Maske fordert, wurde ebenfalls abgelehnt.
Dies ist Verletzung des rechtlichen Gehörs, Willkür und Rechtsmissbrauch in Formvollendung. Wir bleiben natürlich dran!

🟥 Beate Bahner, Fachanwältin für Medizinrecht
Autorin des Buches "Corona-Impfung: Was Ärzte und Patienten unbedingt wissen sollten"
Mitglied der Anwälte für Aufklärung

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