❗️VGH München kippt 2G-Regel im Einzelhandel❗️

Es geht Schlag auf Schlag

https://teleg.eu/s/RASattelmaier

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die 2G-Regel im Einzelhandlung außer Vollzug gesetzt.

(Quelle 👉 vgh.bayern.de)

Jetzt mag man denken, dass diese Entscheidung im diametralen Gegensatz zu der Entscheidung des OVG Weimar steht.

Schaut man allerdings in die Begründung, so erklärt der VGH leider nicht die Regelung für unverhältnismäßig, sondern begründet seine Entscheidung im wesentlichen mit formalen Fehlern. Denn es fehle der Verordnung die „hinreichende Klarheit“, was „Geschäfte zur Deckung des täglichen Bedarfs“ seien. Diese Klarheit dürfe nicht auf die „Ebene der gerichtlichen Kontrolle“ verlagert werden.

Im Klartext heißt das:

Die bayerische Landesregierung wird wohl schnellstmöglich eine entsprechend angepasste Verordnung erlassen und dieser Entscheidung damit entgegen treten.

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