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❗️Neues aus dem Gerichtssaal❗️

Heute:
AG Bochum und die Frage, ob die Polizei eine Behörde i.S.d. § 279 StGB ist.

Gegenstand des Verfahren war ein Maskenattest eine Bochumer Arztes und der Vorwurf, ein unrichtiges Gesundheitszeugnis gebraucht zu haben. Trotz eindeutiger Vorteile für die Verteidigung wurde die Verhandlung heute vertagt.

Es war einmal mehr die Staatsanwaltschaft, die sowohl die rechtlichen wie auch tatsächlichen Umstände, die eindeutige zugunsten der Mandantin sprachen, nicht zum Anlass genommen hat, hier einzulenken.

Die heutige Vertagung war unnötig. Der nächste Verhandlungstag wird von Amts wegen wohl erst in vielen Monate wenn nicht gar in ein bis zwei Jahren stattfinden.

So wird die Justiz auch weiterhin mit unnötigen Verfahren belastet.

Am Ende dieses Verfahren wird definitiv ein Freispruch stehen.

Warum, ist im Video erklärt.

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