❗️BGH: Freiheitsentzug bei OWIs auf Versammlungen rechtmäßig ❗️

Gefährliche Hammer-Entscheidung des BGH

https://teleg.eu/s/RASattelmaier

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den Freiheitsentzug eines Demonstranten, der auf einer Versammlung gegen die verordnete Maskenpflicht verstoßen hat, als rechtmäßig eingestuft.

Zum Hintergrund:
Ein Mann nahm im Dezember 2020 in Köln an einer Demo gegen Corona-Maßnahmen teil. Er weigerte sich, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. In der gesamten Kölner Altstadt war Maskenpflicht angeordnet. Als Ordnungskräfte seine Personalien feststellen wollten, leistete er körperlichen Widerstand. Daraufhin kam er in Polizeigewahrsam. Das Amtsgericht genehmigte den Unterbindungsgewahrsam gem. § 35 Abs. 1 Nr. 2 PolG NRW und ordnete für zwei weitere Stunden - bis zum Ende der Demo - den Freiheitsentzug an.

Der BGH stuft eine solche Maßnahme als rechtmäßig ein, da der „Freiheitsentzug unerlässlich war, um einen weiteren Aufenthalt des Mannes auf der Versammlung ohne Maske zu unterbinden. Die Fortsetzung dieser Ordnungswidrigkeit wäre von erheblicher Bedeutung für die Allgemeinheit gewesen“.

(Quelle 👉 bundesgerichtshof.de)

Der sehr knapp gehaltene Beschluss des BGH beinhaltet in seinem Grundsatz Sprengstoff für zukünftige Versammlungen, bei denen eine Maskenpflicht verordnet wird.

Denn das höchste deutsche Strafgericht bestätigt hiermit, dass die OWI, welche durch das Nicht-Maskentragen begangen wird, eine „erhebliche Gefahr für die Allgemeinheit“ darstellt. Und zwar unabhängig davon, ob von dem Betroffenen überhaupt eine Gefahr ausgeht - was z.B. bei einem großen Abstand zu anderen nicht der Fall sein wird. Dem BGH scheint darüber hinaus gänzlich die Frage entgangen zu sein, ob das Maskentragen im Freien überhaupt geeignet ist. Er bestätigt lapidar, dass die seinerzeit gültige Allgemeinverfügung zur Maskenpflicht in Köln „kein Verfassungsrecht“ verletze.

Leider sagt der BGH auch nicht, worin er eine Gefahr für die Allgemeinheit durch die Begehung der OWI sieht, sondern verweist lediglich auf den zugrundeliegenden Beschluss des LG Köln, der hier nicht vorliegt.

Damit ist mal eben so die „Polizeifestigkeit“ des Versammlungsrechtes beiseite gewischt worden.

Zudem besteht mit diesem Beschluss die Gefahr, dass zukünftige Versammlungen bei entsprechenden Verstößen noch stärker als bisher von Polizei und Ordnungsamt beschränkt und beeinflusst bzw. gänzlich aufgelöst werden können.

Eine weitere höchstrichterliche Entscheidung wider dem Versammlungsrecht ❗️

Bedenklich...

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