Es ist ein ungeheurer Eingriff in die Freiheitsrechte, einem Menschen die Ausübung seines Berufes zu verbieten. Dieser Eingriff ist in unserem Land allenfalls dann möglich, wenn eine schwere Notlage nicht anders abgewendet werden kann. Das aber ist im Falle der „einrichtungsbezogenen Impfpflicht“ nicht gegeben.

Die Corona-Impfung hat nachweislich zu zahlreichen schweren Nebenwirkungen geführt. Immer neue Leidensgeschichten werden bekannt. Wer das Risiko nicht eingehen will, der darf nicht zur Impfung gezwungen werden, schon gar nicht, wenn die beabsichtigte Wirkung überhaupt nicht erzielt wird.“

https://www.bz-berlin.de/meinung/kolumne/kolumne-mein-aerger/wer-nicht-geimpft-ist-darf-deshalb-nicht-den-job-verlieren

teleg.eu/s/Rosenbusch
The Benefits of Using a YT Audio to MP3 Converter