Strafverteidiger Udo Vetter:

„Die Maskenpflicht gilt für „alle Verkehrsmittel des Luftverkehrs“. Unter Luftverkehr fallen alle Dinge, die sich unter Leugnung der Schwerkraft von A nach B bewegen und die keine Vögel sind. So ein Regierungsflieger sieht auch stark nach einem „Verkehrsmittel“ aus, selbst wenn vielleicht Luftwaffe oder Bundesrepublik Deutschland draufsteht.“

https://www.lawblog.de/archives/2022/08/22/keine-masken-im-regierungsflieger/

teleg.eu/s/Rosenbusch
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