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Pressemitteilung Haintz legal - Strafanzeige gegen Polizei und Staatsanwaltschaft im Fall Michael #Ballweg Wir haben heute Strafanzeige wegen des Verdachts der Verletzung von Privatgeheimnissen zu Lasten von Michael Ballweg eingereicht. Hintergrund ist die…
Hinweis zur Zeugenvernahme im Fall Michael Ballweg

Die Ladungen die mir vorliegen sind nicht von der Staatsanwaltschaft. Niemand ist dazu verpflichtet, gegenüber der Polizei eine Aussage zu machen.

In meinem Berufsalltag rate ich grundsätzlich nie dazu, bei der Polizei eine Aussage zu machen. Dies schon deshalb, weil man sich auch unbewusst und ohne jeden Vorsatz in einer Hauptverhandlung selbst widersprechen kann, was zu diversen Problemen führen kann.

Eine falsche Aussage vor Gericht ist strafbar. Es ist daher dringend dazu zu raten, bei der Wahrheit zu bleiben. Sollte eine Ladung durch die Staatsanwaltschaft erfolgen, müsst ihr dieser Folge leisten und aussagen.

Sollte die Polizei eure personenbezogenen Daten falsch aufgenommen haben, dann seid ihr lediglich dazu verpflichtet, dies klarzustellen, § 111 Abs. 2 Ordnungswidrigkeitengesetz.
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