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🇩🇪 Demokratischer Widerstand, Ausgabe 49 - Meine Kolumne Jagd auf Spaziergänger? Die Hashtags #Spaziergang, #Spaziergänge und #Spaziergänger trenden im Moment bei Twitter. Die Medien berichten inzwischen nahezu täglich von Spaziergängen. Die Versammlungsbehörden…
Versammlungsrecht: Ignoriert das Amtsgericht Sinsheim geltendes Recht? Rechtsverfolgung trotz Verjährung?

Und erreichen in letzter Zeit vermehrt Anfragen des Amtsgericht Sinsheim und Betroffener bezüglich der Bußgeldverfahren im Zusammenhang mit dem Kessel vom 28.03.2021. Das Amtsgericht fragt vielfach an, ob seitens der Betroffenen Einverständnis mit einer Entscheidung im Beschlussverfahren besteht. Das Amtsgericht ist der Ansicht, dass eine „weitere klärung durch Beweisaufnahme“ nicht notwendig sei.

Wir haben das Amtsgericht Sinsheim erstmals mit Schreiben vom 29.09.2022 darauf hingewiesen, dass ein weiteres Betreiben des Verfahrens aufgrund eines Verfahrenshindernisses (Verfolgungsverjährung nach § 31 Abs. 2 Nr. 4 OWiG i.v.m. § 29 Abs. 2 VersG) nicht möglich sein dürfte. Gleichwohl scheint das Amtsgericht die Verfahren weiter betreiben zu wollen und fragt auch bei weiteren Betroffenen an.

Wir empfehlen, einer Entscheidung im Beschlusswege zu widersprechen und – wenn gewünscht durch einen Anwalt – auf das Verfahrenshindernis aufgrund der eingetretenen Verfolgungsverjährung hinzuweisen.

Bei der Kesselbildung am 28.03.2021 lag eindeutig (wie sich auch aus den jeweiligen Ermittlungsakten ergibt) eine Versammlung vor, die Behörde (und das Amtsgericht Sinsheim) verfolgen diese wegen eines angeblichen Verstoßes gegen § 9 CoronaVO (Ansammlung). Die Ordnungswidrigkeit wegen eines Ansammlungsverbots wäre noch nicht verjährt, ein Versammlungsverstoß in der Regel wohl überwiegend schon. Wir haben gegenüber dem Amtsgericht auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 14.05.1985, 1 BvR 233/81 hingewiesen und aufgezeigt, dass hier eine Verfolgung wegen einer Ansammlung nicht in Frage kommen kann, weil eine Versammlung und keine Ansammlung vorliegt. Wir sind gespannt, ob der Wille der Richter in Sinsheim, die Betroffenen zu verurteilen immer noch so groß ist wie offenkundig zu Beginn oder aber ob auch die Richter am Amtsgericht Sinsheim nunmehr ihrer Verpflichtung nachkommen und die von Amts wegen zu berücksichtigende Verjährung prüfen und die Verfahren dann einstellen. Wir haben eine Vielzahl von Einstellungsbeschlüssen verschiedenster Amtsgerichte aus verschiedenen Bundesländern wegen der eingetretenen Verjährung erhalten und sind gespannt, ob auch das Amtsgericht Sinsheim die Verfahren nunmehr einstellen wird.

Markus Haintz
Rechtsanwalt
www.haintz-legal.de
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