Wenn
diese Metapher die Aktenlage treffen sollte, dann kann ich in Ansätzen immernoch die mögliche Strafbarkeit nachvollziehen (zum untauglichen Versuch siehe
hier).
Eine Untersuchungshaft muss jedoch verhältnismäßig sein. Bei jetzt bald einem halben Jahr Gefängnis ohne dringenden Tatverdacht für einen verwirklichten Schaden kann ich Verhältnismäßigkeit nicht erkennen.
@RA_Friede