Forwarded from Friedemann Däblitz
München verbietet ALLE Klima-Kleber-Proteste“ - nicht ganz korrekt, gilt nur für die nicht angemeldeten.

Solche Verbote per Allgemeinverfügung gab es schon bei nicht angemeldeten „Corona-Demos“. Nachdem das KVR offenbar sehr viel Gegenwind bekommen hat, ist es jetzt dazu übergegangen, von allzu offensichtlichen Doppelstandards abzusehen.

Folge dieser Verbote ist m.E., dass „KlimaKleber“ nun sowohl nach allgemeinem als auch nach Versammlungsstrafrecht verfolgt werden können; wobei das allgemeine Strafrecht schwerer wiegt und es damit die Allgemeinverfügung im Ergebnis keinen Unterschied machen dürfte.

Vorher drohten versammlungsrechtlich wegen fehlender Anzeige lediglich Bußgelder.

Versammlungsstrafrecht: Nach Art. 20 Abs. 2 Nr. 4 BayVersG droht bis zu 1 Jahr Gefängnis.
Allgemeines Strafrecht: Nach § 240 StGB bis zu 3 Jahre Gefägnis. Evtl. ist auch noch 315b StGB einschlägig mit bis zu 5 Jahren Gefängnis.

https://www.bild.de/news/2022/news/muenchen-verbietet-alle-klima-kleber-proteste-82206140.bild.html @RA_Friede
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