Forwarded from Oliver Janich & Team (Oliver)
Mainstream-Artikel von Dr. Agnes Imhof und Prof. Christof Kuhbandner:

"Die Auflösung der Kontrollgruppe, so Wyler, sei aus ethischen Gründen erfolgt: Man habe der Kontrollgruppe die wirksame Impfung nicht vorenthalten dürfen. Denn solche Menschenversuche bedürften der Rechtfertigung.

Das Argument übernimmt unreflektiert die Darstellung der Hersteller zur Auflösung der Kontrollgruppe. Hersteller aber können aus naheliegenden Gründen nicht als unabhängige Quelle gelten. Und auch vom Standpunkt der Logik aus ist die Argumentation hochproblematisch.

Der erste Teil (Auflösung der Kontrollgruppe aus ethischen Gründen, weil die Impfung nicht versagt werden durfte) stellt einen Zirkelschluss dar: Die Kontrollgruppe dient in Zulassungsprozessen bekanntlich der Klärung der Frage, ob die Impfung überhaupt sicher und wirksam ist. Wenn man aber der Kontrollgruppe die Impfung verabreicht, weil man ihr deren Schutz nicht versagen dürfe, setzt man bereits voraus, dass die Impfung sicher und wirksam ist. Man nimmt also das, was das Experiment beweisen soll, als bereits gegeben an (petitio principii). Das Argument ist damit ein Scheinargument und verletzt das principium rationis sufficientis. Durch die „ethischen“ Gründe wird dieses Vorgehen darüber hinaus moralisch (auf-)gewertet (Euphemismus).

Der Kontrollgruppe die Impfung zu versagen, sei ein Menschenversuch, meint Wyler im zweiten Teil des Arguments. Nun, jede klinische Studie ist im Prinzip ein Versuch am Menschen. Der Nürnberger Kodex untersagt dies nicht generell, aber er stellt in der Tat hohe Anforderungen daran. Insbesondere Freiwilligkeit und informierte Zustimmung. Von beidem ist bei Wyler keine Rede, dafür werden durch die Wortwahl („Menschenversuch“, „unethisch“) negative Emotionen gegenüber dem regulären Vorgehen bei klinischen Studien erzeugt (ein sogenannter Dysphemismus). Was er allerdings nicht schreibt: Überspringt man die klinische Studie (bzw. bricht sie vorzeitig ab) und wendet das Produkt gleich am Menschen an, macht man jeden einzelnen Patienten zum Teilnehmer an einem Menschenversuch – und dies gänzlich ohne informierte Zustimmung und, im Falle einer 2G-Regelung etwa, nicht einmal freiwillig."

Quelle

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