‼️ Staatsanwältin droht Rechtsanwalt, der Lauterbach angezeigt hat
Erst wird die Strafanzeige ua. mit folgender Begründung abgelehnt:
"Die umfangreiche Strafanzeige, die der Anzeigeerstatter erhoben hat, enthält
keine strafrechtlich relevanten Anhaltspunkte."
Dann eine kaum kaschierte Drohung:
"Rein vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass
eine leichtfertige Strafanzeige den Tatbestand der üblen Nachrede erfüllt. Eine
Verfahrenseinleitung gegen
den Anzeigeerstatter wird bei hiesiger Behörde noch
geprüft."
‼️‼️‼️RA Schmitz legt Dienstaufsichtsbeschwerde ein. Und sie legen noch einen drauf:
"An
keiner Stelle der Anzeige wird jedoch ein konkreter Schadensfall benannt, der nachweislich auf die Maßnahmen zurückzuführen ist."
Nur noch dreist. Na, immer noch überzeugt von Konzept des Gewaltmonopolisten?
https://fassadenkratzer.wordpress.com/2023/03/20/wie-die-staatsanwaltschaften-die-ablehnung-von-ermittlungen-gegen-lauterbach-co-begrunden/OJ abonnieren | OJ unterstützen| Hinweis