Forwarded from Friedemann Däblitz
Antwort AG Kreuzberg Familiengericht.pdf
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Das Familiengericht Kreuzberg hat auf meine Anfrage zur Regenbogenbeflaggung geantwortet.

Die Senatorin für Inneres und Sport habe das Hissen der Flaggen erlaubt.

Das Gericht setze ein Zeichen für Vielfalt und Toleranz in einer weltoffenen Stadt.

Problematisch: In seiner Antwort verlautbart das Gericht ein „derzeitiges gesellschaftliches Verständnis“ für die gehissten Flaggen. Mit der „Progress-Flag"/"lnter*lnclusive Pride Flag“ solle eine noch breitere Vielfalt als mit der Regenbogenflagge symbolisiert werden.

Ich kenne Menschen, die haben dazu eine andere Meinung.

Außerhalb seiner Aufgabe zur Rechtsprechung hat ein Gericht nicht über ein wie auch immer geartetes „derzeitiges gesellschaftliches Verständnis“ zu befinden.

Sonst wird Meinungsfreiheit zur Freiheit des Staates gegen Andersdenkende pervertiert. 🔗 @RA_Friede
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