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X-Link: #BrandenburgerTor verunstaltet, die extremistische Klimasekte besprüht eines der bekanntesten und wichtigsten Wahrzeichen Deutschlands mit Farbe
Ich bin gespannt, wie diese Aktion in Bezug auf den Straftatbestand der Sachbeschädigung nach § 303 StGB gewürdigt werden wird. Im Gegensatz zu einer Glasscheibe etc. lässt sich ein porenoffener Stein nicht ohne weiteres reinigen. Daher dürfte eine strafbare Sachbeschädigung gegeben sein.

Bezüglich des Betreiber des X-Accounts @AufstandLastGen dürfte eine Billigung von Straftaten gemäß § 140 StGB durch Upload des Videos vorliegen, da nicht lediglich berichtet wird, was zulässig wäre, sondern die Straftat gebilligt wird.
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