Während der Corona-Krise gab es zahlreiche neue Regelungen, die zuvor als undenkbar galten. Zunehmend wurden die Schranken des Machbaren ausgedehnt. Einer der wohl grundlegendsten, rechtlichen Tabubrüche war die de facto Beweislastumkehr bei Grundrechtseinschränkungen. Pauschale Unterstellungen wurden in Verordnungen gegossen. Diese Entwicklungen gehören dringend aufgearbeitet und zukünftig unterbunden.