Forwarded from Arminius Erben Kanal
♦️ARMINIUS ERBEN - SONDERBERICHT

📝Moment mal!
Gefundenes Fressen für Gloria


TEIL 1/2

Obwohl sie mehr als 100 Weidetiere gerissen hat – die Angaben schwanken zwischen 90 und 140 – und dabei mindestens siebenmal einen angeblich sicheren Schutzzaun überwunden hat, darf die Wölfin GW965f, besser bekannt als Gloria, nicht geschossen werden. Ihre Opfer sind Schafe, Rinder und Ponys – für die Richter des Oberverwaltungsgerichtes Düsseldorf leicht kompensierbare wirtschaftliche Schäden, für die das Tierschutzgesetz nicht gilt.
Die Stellung des Pferdes und anderer Tiere ist vom Gesetzgeber widersprüchlich geregelt, Tier ist nicht gleich Tier. Einerseits gilt es als „Sache“, wenn es in den Handel geht, andererseits sind „Tiere keine Sache und werden durch entsprechende Bestimmungen geschützt.“ (BGB §90a) Das sind etwa Bestimmungen zum Transport und der Haltung und betreffen die Grundforderung des Tierschutzgesetzes. Dort heißt es nämlich schon in Paragraf 1: „Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf, dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.“ Wann ein Grund, ein Tier zu quälen und zu töten vernünftig ist, müssen notfalls Gerichte entscheiden. Eines hat in der vergangenen Woche entschieden, das Düsseldorfer Oberverwaltungsgericht (OVG) des Landes Nordrhein-Westfalen, bereits das zweite Gericht nach dem Verwaltungsgericht Düsseldorf, das sich mit der Wölfin, die in der Bevölkerung den hübschen Namen Gloria trägt, beschäftigen muss. Sie soll in den letzten Jahren im Raum Schermbeck (Niederrhein) bis zu 140 Weidetiere – Schafe Rinder und Ponys – gerissen und dabei mehrere auch angeblich sichere Schutzzäune überwunden haben, auch Weiden, in denen Schutzhunde die Herde bewachen sollten. Die Wölfin mit der amtlichen Bezeichnung „GW965f“ darf nicht geschossen werden. Damit wies das Gericht in einer Eilentscheidung eine bis zum 15. Februar befristete Ausnahmegenehmigung des Kreises Wesel zurück. Begründet hatte der Kreis die Abschusserlaubnis mit der Gefahr, dass die Wölfin weitere Weidetiere reißen und damit erhebliche landwirtschaftliche Schäden verursachen könnte. Dem widersprach das OVG.
Tierschutz versus Artenschutz
Als erstes fällt auf, dass in dem gesamten Prozess immer nur von wirtschaftlichen Schäden die Rede ist, die gegen den Artenschutz aufgewogen werden und die nach Meinung der OVG-Richter leicht kompensierbar seien, vom Steuerzahler versteht sich. Nie ist auch nur mit einem Wort die Rede von den Tieren – inzwischen ja auch vielen Pferden –  zwischen Brandenburg und Nordsee, die aufs grausamste zugerichtet, bei lebendigem Leib gefressen oder noch Stunden lang mit heraushängenden Gedärmen dahinsiechen müssen. Ist so viel Tierleid mit ein paar Euros „kompensierbar“? Da machen es sich die Richter aber verdammt leicht. Oder haben sie Angst vor dem Unmut von Teilen Bevölkerung und entscheiden deswegen lieber populistisch? Gilt für Weidetiere der Paragraf eins des Tierschutzgesetzes nicht?
Sind manche Tiere gleicher als andere? Die, für deren Wohl wir verantwortlich sind und die, die ruhig leiden dürfen für den höheren Zweck? Sind all die hilflosen, von Wölfen gemeuchelten Kreaturen keine „Mitgeschöpfe“? Natürlich werden auch andere Tiere, Rehwild, Damwild, von Wölfen gerissen, aber sie haben in der Regel eine Chance zu fliehen. Meist bleibt dann das schwächste Tier auf der Strecke. Das mag man als natürliche Auslese hinnehmen. Aber die Chance zu fliehen haben Schafe, Rinder und Pferde nicht. Sie werden in die Enge getrieben und können nicht weg aus ihren elektro-eingezäunten Weiden, in der sie eigentlich vor Angreifern geschützt sein sollten. Gelingt es ihnen doch, preschen sie in Panik durch die Gegend, rennen auf Straßen und Wege und werden so zur Gefahr für die Allgemeinheit.

@arminius_erben

Teil 2/2 👇
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