Forwarded from Mingers.
Das AG Ansbach hat entschieden:

Ein Ehepaar bleibt auf den Kosten einer Kreuzfahrt sitzen, die es wegen fehlender vollständiger Impfung gegen das Coronavirus nicht hatte antreten dürfen.

Was war passiert?

Die Klägerin hatte Anfang September 2021 für sich und ihren Mann bei einer amerikanischen Kreuzfahrtgesellschaft eine Mittelmeerkreuzfahrt gebucht. Als das Paar Anfang Oktober die Reise antreten wollte, wurde ihnen der Zugang zum Schiff verweigert, da sie keinen vollständigen Impfschutz durch zwei Impfungen nachweisen konnten.

Das sagt das Gericht:

Die Reederei habe ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sie nur vollständig geimpfte Gäste an Bord lässt, die zweimal mit einem Impfstoff des gleichen Herstellers geimpft sind. Dieser Hinweis habe sich sowohl bei der Buchung als auch auf einer zusätzlichen Informationsseite der Reederei auf deren Homepage befunden.

Nachdem es sich bei der Reederei um einen international tätigen Konzern mit Hauptsitz in Vereinigten Staaten handelt, habe sich das Ehepaar auch nicht darauf verlassen können, dass diese den Empfehlungen des RKI folgen würde. Außerdem sei im September 2021 bereits bekannt gewesen, dass die meisten Impfstoffe für einen vollständigen Impfschutz zwei Impfdosen benötigen.

Az. 2 C 1102/21
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