„Im Detail geht es um § 21 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes, der die Ausgleichszahlungen für Krankenhäuser zum Inhalt hat, die laut Sichert ihre Intensivbetten zu 70 Prozent oder mehr ausgelastet haben. […] stellte Sichert bei den zuständigen Staatsanwaltschaften entsprechende Strafanzeigen wegen Betrugs: „Bei Krankenhäusern und Kliniken in ganz Deutschland ist eine unerklärliche und plötzliche Verknappung der insgesamt verfügbaren intensivmedizinischen Betten ab November 2020 sichtbar.“ Dieser Zustand hätte auch über den Corona-freien Sommer 2021 bestanden.
https://www.epochtimes.de/politik/deutschland/verdacht-bundesweiter-intensivbetten-betrug-knappheit-politisch-erzeugt-a3839926.html

Sicherts Schlussfolgerung: „Wenn tatsächlich eine geringere Zahl an freien Intensivbetten gemeldet wurde, als tatsächlich verfügbar waren, ist der Straftatbestand des Betrugs erfüllt und die Staatsanwaltschaft muss tätig werden.“

Aus den von Sichert gesichteten und ausgewerteten Daten der Internetseite „intensivstationen.net“ gehe hervor, dass ab Förderbeginn im November 2020 und „über Nacht“ die Intensivbettenbelegung von „teils unter 30 Prozent auf über 70 Prozent anstieg“.“

#DiviGate

Ob nun demnächst 64 Weisungen an die angerufenen Staatsanwaltschaften ausgesprochen werden?

Wir würden es nicht erfahren.

#Weisungsbefugnis
@RA_Friede
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