Urteil des Wehrbeschwerdesenats des BVerwG zur Impf-Duldungspflicht bei Soldaten liegt nunmehr vor

▪️ Das Fazit des 1. Wehrsenats des Bundesverwaltungsgerichts: Nach alledem überwiege das Öffentliche Interesse das Einzelinteresse. Der Soldat wäre schließlich freiwillig Soldat geworden. Ihm werde jetzt nur abverlangt, was die Mehrheit der Bevölkerung ebenfalls mache, nämlich: sich zu impfen.

👉 Zum Urteil und zu einer zusamenfassenden Besprechung:
https://corona-blog.net/2022/12/03/wehrbeschwerdeverfahren-auswertung-des-96-seitigen-urteils-zur-duldungspflicht-bei-soldaten/

©️ Mein Kommentar:
Lange mußten alle Beteiligten und die Öffentlichkeit warten, nun liegt die Urteilsbegründung des Wehrsenats beim Bundesverwaltungsgericht zum sogenannten "Soldatenverfahren" vor. Die Urteilssätze sind bedrückend, beschämend, rückgratlos.

Die Kernpassage der Entscheidung lautet: "Die Aufnahme der Covid-19-Impfung in die Liste der duldungspflichtigen Basisimpfungen ist rechtmäßig. Die diesbezügliche Ermessensentscheidung des Bundesministeriums der Verteidigung beruht auf sachgerechten Erwägungen und ist weiterhin verhältnismäßig."

Wer sich dazu entscheidet, Soldat zu werden, der muß wissen, was auf ihn zukommen kann. Diese Schlußfolgerung der Richter ist zynisch, dennoch bleibt sich das Gericht damit "treu". Wer schon sämtliche Argumente der Klägervertreter ausblendet, der kann nun nicht die Interessen der Betroffenen berücksichtigen...

Eine schlimme Entscheidung, die sich einreiht in das, was wir im Rückblick der Geschichte nur als ein erneutes "Totalversagen deutscher Gerichte" werden beurteilen können.


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