❗️Wende in Sachen Bußgelder für Pflegekräfte u.a.

Die Kollegin Rohrig aus Paderborn erzielte vor dem AG Lippstadt einen Freispruch in einem Bußgeldverfahren gegen einen nichtgeimpften Arbeitnehmer einer Einrichtung I.S.d. sog einrichtungsbezogenen Nachweispflicht nach dem IfSG a.F.

Glückwunsch und Dank an die Frau Kollegin.

Hiernach müssten sämtliche noch offenen Verfahren - vor allem die zahlreichen in Karlsruhe - mit Verweis auf das Urteil des OLG Hamm in einem Freispruch münden.

https://youtu.be/qCSfvpxXFoE

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