💥Erinnert Ihr Euch noch...?💥

Niedersächsische Verwaltungsvorschriften zur Regelung des Leckens eines Eises an der Eisdiele:

"Bei der Anwendung der Verordnung darf insofern pragmatisch vorgegangen werden, als durch erstes rasches Lecken an einer Eiskugel während des zügigen Sichentfernens von der Eisdiele ein Heruntertropfen des Eises auf Kleidung oder Fußboden verhindert werden darf. Für den Verzehr des Resteises gilt jedoch der Abstand von 50 Metern."

Glaubt Ihr nicht, dass es tatsächlich so war?

Hier die Quelle

Aber es ist doch ein Smiley ;-) hinter dem Text.
Klar, aber dieser Smiley hat Bußgelder und Verwarnungen wegen "provokativen Umarmens, sitzen auf Parkbänken, bauen von Schneemännern, trillern mit der Trillerpfeife" nicht verhindert.

Wer in der Zukunft Ähnliches verhindern will, arbeitet mit an der Aufklärung.

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