Forwarded from Friedemann Däblitz
Wann ist das Recht, sich frei versammeln zu können besonders wichtig? Dann, wenn das grundsätzlich freiheitlich verfasste Staatsgefüge als solches zu kippen droht. Massendemonstrationen können dann etwas ändern: https://www.bild.de/politik/ausland/politik-ausland/justiz-reform-verschoben-netanjahu-knickt-vor-massen-demos-ein-83353008.bild.html

In Deutschland sichert auf dem Papier Art. 8 GG (Versammlungsfreiheit) das in Art. 20 Abs. 1 bis 3 GG verankerte Gefüge ab:

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.


Gerade weil dieses Recht konstitutionell für die freiheitlich demokratische Grundordnung ist, hätte man es nicht wegen einer Erregerpanik auf dem Altar eines vermeintlichen Gesundheitsschutzes opfern dürfen.

Das Bewusstsein für die Bedeutung der Versammlungsfreiheit fehlt am Landgericht München II sogar noch nach Beendigung der Massenpanik.

Beim Bundesverfassungsgericht fehlte es bei den summarischen Prüfungen im Eilverfahren seit August 2020. Gerade, als es darauf ankam.

Für solche Situationen wurde Art. 20 Abs. 4 GG geschaffen. Ein praktisch rein symbolisch relevanter Artikel.

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@RA_Friede
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