RA Ludwig - Querdenkeranwalt
#RKIFiles … am 05.03.2021: Ausnahmen für Geimpfte und Genesene „fachlich nicht begründbar“, (…) Impfzertifikat „soll nicht Grundlage für Kategorien und Vorrechte sein“. (…) Laut WHO sprechen zudem „ethische Gründe (Diskriminierung)“ dagegen. teleg.eu/s/Rosenbusch
Damit ist jede Bestrafung von Ärzten wegen "falscher" Impfzertifikate jedenfalls als Rechtsbeugung wahrscheinlicher als Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu klassifizieren.

Sämtliche Richter, die diesbezüglich Hausdurchsuchungen, Untersuchungshaft oder Strafen angeordnet haben, haben diese entgegen wissenschaftlicher Evidenz und durch fehlende juristische Methodik angeordnet.
Ich habe mehrfach in meinem Kanal darauf hingewiesen, dass die EU ein Diskriminierungsverbot für Ungeimpfte ausgesprochen hat.
Wenn das RKI in der Lage ist, diese Regelung zu finden, ist es auch jeder Strafrichter. Mithin bleibt nur ein Schluss:

Das Diskriminierungsverbot wurde vorsätzlich missachtet.

Mein Kanal:

teleg.eu/s/RA_LUDWIG

Quelle:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32021R0953

Anmerkung (36)
Es muss verhindert werden, dass Personen, die nicht geimpft sind — sei es aufgrund einer medizinischen Indikation oder weil sie nicht der Zielgruppe angehören, für die der COVID-19-Impfstoff derzeit verabreicht wird oder zugelassen ist, beispielsweise Kinder, weil sie noch nicht die Möglichkeit hatten oder weil sie sich gegen eine Impfung entschieden haben — mittelbar oder unmittelbar diskriminiert werden. Deshalb sollte der Besitz eines Impfzertifikats bzw. eines Impfzertifikats, in dem ein COVID-19-Impfstoff angegeben ist, keine Voraussetzung für die Ausübung des Rechts auf Freizügigkeit sein oder für die Nutzung grenzüberschreitender Personenverkehrsträger wie Fluggesellschaften, Bahn, Fernbusse, Fähren oder sonstige Verkehrsträger sein. Außerdem kann diese Verordnung nicht so ausgelegt werden, dass sie eine Verpflichtung oder ein Recht auf Impfung begründet.
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