Fazit:

Dem Impfling hätte eindeutig klar gemacht werden müssen, dass es sich um ein neues, gentechnisches Verfahren handelt, das erstmalig flächendeckend am Menschen zum Einsatz kam. Es hätte ihm entgegen der verzerrten medialen Darstellung eine belastbare Risikoeinschätzung gegeben werden müssen, etwa dass die Infektionssterblichkeit der einer Grippe ähnelt und massiv vom Alter als größtem Risikofaktor abhängt. Das war auch beim RKI seit 2020 bekannt, wie die kürzlich freigeklagten RKI-Dokumente belegen.

Zudem gab es nie eine flächendeckende Überlastung der Intensivstationen und im Jahr 2020 auch keine Übersterblichkeit. Der Impfstoff wurde nie auf krebserregende Wirkung getestet, ebensowenig auf erbgutverändernde Wirkung. All diese Unbekannten hätten dem Impfling mitgeteilt werden müssen. Dies ist wohl in so gut wie keinem Fall erfolgt.“

https://kinderrechtejetzt.de/strafanzeige-wegen-koerperverletzung/

teleg.eu/s/Rosenbusch
How to Easily Find YouTube Videos: A Comprehensive Guide