Wegen solcher Auftritte wird der Kabarettist Uli Masuth gecancelt.
Das geht so weit, dass seine „falsche Meinung“ - also die vom allgemeinen Narrativ abweichende- in einem Urteil des AG Rendsburg als Rechtfertigung für einseitige Kündigung eines bereits geschlossenen Vertrages für rechtmäßig erklärt wurde.
Hiernach mag jeder entscheiden, wie „extrem“ die Aussagen von Masuth sind.
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