NEUE CORONA-REGELN IN NIEDERSACHSEN

Glühwein nur noch mit Bändchen?

 Besucher von Herbst- und Weihnachtsmärkten, die Essensbuden und Fahrgeschäfte nutzen, müssen sich an die 3G-Regel halten. Ob das durch Zugangskontrollen oder Kennzeichnungen (z.B. Bändchen oder Stempel) überwacht wird, entscheiden die Marktbetreiber.

Auch eine Kontrolle direkt an den Buden wäre möglich. Allerdings: Glühwein und Pommes darf dann jeder nur für sich selbst holen – nicht für mehrere.

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