Besucher von Herbst- und Weihnachtsmärkten, die Essensbuden und Fahrgeschäfte nutzen, müssen sich an die 3G-Regel halten. Ob das durch Zugangskontrollen oder Kennzeichnungen (z.B. Bändchen oder Stempel) überwacht wird, entscheiden die Marktbetreiber.
Auch eine Kontrolle direkt an den Buden wäre möglich. Allerdings: Glühwein und Pommes darf dann jeder nur für sich selbst holen – nicht für mehrere.