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t. Trifft es zu, dass Ugur Sahin bereits in seinem Patent US 2015/0086612 A1 feststellt: „Bei der Immuntherapie auf RNA-Basis kann das Attackieren der Lunge oder Leber schädlich sein, da das Risiko einer Immunreaktion bei diesen Organen besteht.“ (engl.: For RNA based immunotherapy, lung or liver targeting can be detrimental, because of the risk of an immune response against these organs.). Ergänzend: Welche Änderungen nach Einreichung des Patents liegend der Beklagten vor, die diese Einschätzung im streitgegenständlichen Vakzin widerlegen?

u. Trifft es zu, dass Ugur Sahin in seinem Patent US 10,485,884 B2 beschrieb, dass die Kombination von Salzen mit Nanolipiden keine gute Idee sei, weil diese dann ausflocken? Welcher Schaden entsteht bei Verdünnung mit ionischem Kochsalz in Verbindung mit der Tatsache, dass in einen Ca2+-haltigen Muskel injiziert wird?

v. Erläuterung, ob die Beklagte über das Spike-Protein „Wuhan 1“ die proteinbiochemischen Grundlagen erhoben hatte, wie:
- Thermostabilität
- PH-Sensitivität
Verhält sich bspw. ein im Fuß der Klagepartei auf 7 Grad heruntergekühltes Spike-Protein anders als bei 36,6 Grad (Kältedenaturierung)?

w. Erläuterung, was mit fehlgefalteten Proteinen geschieht. Wurde auf Einschlusskörperchen in den Zellen getestet?

x. Erläuterung, wie trotz des Verbaus von N1-Methylpseudouridine die Fehlfaltung des Spike-Proteins verhindert werden sollte, da dieses Nucleotid in der Natur dazu dient bei Proteinen für Diversität zu sorgen.

y. In welchem Umfang und mit welchen Auswirkungen wird das N1-Methylpseudouridin in der rRNA der Ribosomen der Mitochondrien und denen der Zelle, zellulärer mRNA und tRNA eingebaut? Welche Anstrengungen wurden unternommen, eine damit einhergehende, potenzielle Auswirkung auf den Energiehaushalt und die Proteinproduktion der Zellen zu verhindern?

z. Hat die Beklagte die Menge der zu produzierenden Spike-Proteine in den jeweiligen Organen und Körperbestandteilen quantifiziert, weil das N1-Methylpseudouridin zu einer erhöhten Produktion von Spike-Proteinen im gesamten Körper führt?

aa. Für den Fall der Bejahung der vorausgegangenen Frage mag die Beklagte dazu äußern, wie sie sicherstellte, dass die Spike-Proteine bei zu hoher Konzentration nicht thermodynamisch instabil werden (life on the edge of solubility).

bb. Erläuterung, welche konkrete biologische/chemische/und oder physikalische Eigenschaft ihres Produktes zu einem Nutzen führen soll.

cc. Erläuterung, wie die Reinigung der modRNA erfolgt, damit nicht über dem gesetzlichen Grenzwert (10ng pro Impfdosis) DNA mit in die LNP gelangen.

dd. Erläuterung wie der Einbau von DNA Schnipseln in die menschliche DNA verhindert werden sollte.

§ 84a AMG ist faktisch nichts anderes als die kodifizierte Form der sekundären Darlegungsobliegenheit der Beklagten, die schon immer nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (st. Rspr., vgl. etwa BGH-Urteil vom 10. Februar 2015 VI ZR 343/13, WM 2015, 743 Rn.11 mwN; BGH, Urteile vom 18. Dezember 2019 XII ZR 13/19, NJW 2020, 755 Rn. 35 mwN; vom 18. Januar 2018 I ZR 150/15, NJW 2018, 2412 Rn. 30 mwN) gegeben war. Würden Zivilgerichte die ZPO korrekt anwenden führt jede nicht beantwortete Frage dazu, die darin liegende Behauptung als wahr gem. § 138 Abs. 3 ZPO unterstellen zu müssen. Folglich führte die Nichtbeantwortung der ZPO zur Unterstellung eines gigantisch großen und unermesslichen Schadens, so dass bei Null Nutzen nur ein riesiger Schaden verbleibt.

Aber auch die Zivilprozessordnung leidet derzeit schwer, da sie derzeit in dem Segment nicht die erforderliche Aufmerksamkeit genießt. Wir werden sehen, wie das weiter geht.

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