Rechtsanwalt Tobias Ulbrich am 06.12.2023 auf Twitter/X:

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„[...] Genau deshalb stellt auch das Arzneimittelhaftungsrecht gerade nicht auf die Genehmigung ab, sondern hört auf Stimmen Dritter - nämlich die, die Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft darstellen. Das Abschneiden jedweder Kenntnisnahme von peer reviewed Aufsätzen und dem Vortrag dazu, stellt eine völlige Verkennung des Gesetzestextes dar. Es ist geradezu eine Perversion der gesetzgeberischen Intention. Früher hätte man dazu Rechtsbeugung gesagt, aber die gibt es ja nur, wenn Richter Exekutivakten widersprechen, weshalb die Demonstration der Linientreue gegenüber der Exekutive in den Urteilen wie eine Monstranz vor sich hergetragen wurde.

Wir werden sehen, ob die Rechtsprechung "Die Exekutive hat immer Recht" Einzug in alle Gerichtssäle hält. Dann können wir das Studium der Rechtswissenschaften absetzen und setzen Befehlsempfänger auf die Richterposten, die das exekutieren, was die Pharmindustrie vermittelnd über die Exekutive will.

Noch ist es nicht so weit und ich gebe als Organ der Rechtspflege nicht auf, dass es noch Richter gibt, die ihren verfassungsmäßigen Auftrag verstanden haben und diesen ernst nehmen.

#Urteile #Düsseldorf #EMA #ExekutivehatimmerRecht #PEI #Impfung #Impfschaden #Impfschäden #Nebenwirkungen #VaccineInjuries #VaccinatieSchade #vaccinedeaths“

https://twitter.com/AnwaltUlbrich/status/1732486814445822100
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