Der Waldgang
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"....es verbergen sich Wölfe in der grauen Herde, das heißt Naturen, die noch wissen, was Freiheit ist. (...) Das ist der Alpdruck der Machthaber."
- aus: Ernst Jünger, Der Waldgang (1951)

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Forwarded from Report24.news
Man glaubt seinen Augen nicht zu trauen. Aktuell, Anfang Dezember 2023, schaltet die WHO auf Facebook mehrere Werbungen für die Covid-19 Impfung. Während bei einer davon eine Kopftuch-tragende Ärztin erklärt, dass Covid-19 nicht vorbei sei und speziell bisher ungeimpfte Erwachsene eine Spritze bräuchten, ist ein anderes Sujet besonders verstörend. Eine Covid-19 "Auffrischungsimpfung" wäre in "jeder Schwangerschaft" empfohlen. Man solle sicher gehen, diese "Impfung" zu erhalten.

Artikel hier lesen: https://report24.news/who-empfiehlt-covid-impfung-weiterhin-ausdruecklich-allen-schwangeren/?feed_id=35349

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🎥 Grüne geschockt: Chef der Klima-Konferenz leugnet Klimawandel

📰 Die diesjährige UN-Klimakonferenz wurde von Klima-Leugnern gekapert, die vor der grünen Agenda warnen und den Mainstream in Panik versetzten. Eine Analyse der erstaunlichen Vorgänge in Dubai.

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🗓 06. Dezember 2023
Forwarded from Stefan Magnet
Der Statistiker Barry Young (56) wurde von den neuseeländischen Behörden verhaftet, weil er diese Daten offengelegt hatte:

Herr Young, ein Mitarbeiter des Gesundheitsministeriums, der zum Whistleblower wurde, untersuchte Zusammenhänge zwischen bestimmten COVID-19-Impfstoffchargen und Sterblichkeitsraten. Was er fand, war alarmierend:

Chargen-ID 1: Gesamtzahl der Geimpften 711, Anzahl der Todesfälle 152, 21,38 % Tote

Chargen-ID 8: Gesamtzahl der Geimpften 221, Anzahl der Todesfälle 38, 17,19 % Tote

Chargen-ID 3: Gesamtzahl der Geimpften 310, Anzahl der Todesfälle 48, 15,48 % Tote

Chargen-ID 4: Gesamtzahl der Geimpften 364, Anzahl der Todesfälle 37, 10,16 % Tote

Chargen-ID 6: Gesamtzahl der Geimpften 1006, Anzahl der Todesfälle 101, 10,04 % Tote

Chargen-ID 2: Gesamtzahl der Geimpften 1018, Anzahl der Todesfälle 98, 9,63 % Tote

Chargen-ID 7: Gesamtzahl der Geimpften 38, Anzahl der Todesfälle 3, 7,89 % Tote

Chargen-ID 72: Gesamtzahl der Geimpften 5882, Anzahl der Todesfälle 278, 4,73 % Tote

Chargen-ID 62: Gesamtzahl der Geimpften 18173, Anzahl der Todesfälle 831, 4,57 % Tote

Chargen-ID 71: Gesamtzahl der Geimpften 11019, Anzahl der Todesfälle 498, 4,52 % Tote

Die zugrunde liegende Sterblichkeitsrate in Neuseeland dürfte nur 0,75 % betragen, sagte Young. Die Wahrscheinlichkeit, dass all diese Todesfälle zufällig passieren, liegt also bei etwa 100 Milliarden zu 1.

„Statistisch gesehen sagen wir also, dass es keine Chance gibt, dass dieser Impfstoff nicht tödlich ist“, erklärte Young.

Der Analyst Steve Kirsch antwortete auf den Fall:

„Die Daten sind echt; deshalb verhaften sie Barry. Er ist ein Held, weil er die Wahrheit ans Licht bringt.“

Quelle Telegram-Kanal VigilantFox und Artikel bei Vigilant News
Rechtsanwalt Tobias Ulbrich am 06.12.2023 auf Twitter/X:

(1/3)

„Thema heute: "Die klageabweisenden Urteile des Landgerichts Düsseldorf sind einen Tag vor Ablauf der dreiwöchigen Frist zur Ausfertigung der Urteile gestern eingegangen"


Zur Erinnerung: Gegen BioNTech haben 3 verschiedene Klageparteien Ansprüche auf Schadenersatz und Schmerzensgeld gegenüber BioNTech wegen erlittener gesundheitlicher Schäden infolge der Impfung in unterschiedlichen Verfahren geltend gemacht. Schon im Termin der mündlichen Verhandlung erklärte der Vorsitzende der 3. Zivilkammer in Düsseldorf, dass er nicht gedenke, Akte der Exekutive, insbesondere in Bezug auf die Genehmigung der EU Kommission in Bezug auf die sog. Vakzine in Frage zu stellen. Damit war der Rest der Einstellung klar.

Alle drei Urteile fallen gleich aus. Das Landgericht Düsseldorf meint, dass nur § 84 AMG als Anspruchsgrundlage in Betracht komme, weshalb eine vertiefte Auseinandersetzung mit allen weiteren vorgetragenen Anspruchsgrundlagen inhaltlich vertieft tunlichst vermieden wurde.

Letztendlich könne es dahinstehen, welche konkreten Schäden gerügt worden seien und welche ärztliche Unterlagen eingereicht worden seien, da letzlich ein positives Nutzen-Risiko-Verhältnis bestünde.

Das Tatbestandsmerkmal in § 84 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 AMG „Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft“ fülle allein die EMA aus, völlig gleich, dass die EMA nicht Teil der medizinischen Wissenschaft ist und selbst keinerlei eigene „Erkenntnisse“ erhebt. Sie wird vom Landgericht Düsseldorf zur "Königin der Wissenschaft" erhoben, die allein bestimmt, was "Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft" sind. Der Genehmigungstenor selbst sagt auch nichts dazu.

Das ist der Grund für die Kammer sämtlichen weiteren Vortrag gar nicht erst zur Kenntnis zu nehmen und im Urteil als „nicht dargetan“ zu bezeichnen, was so viel heißt, dass die Kammer hunderte Seiten Vortrag zu dieser Thematik nicht berücksichtigen wird, da die EMA schon gesprochen hat.

Die Urteilstechnik funktioniert im Ergebnis so, dass mit dem Vortrag der Beklagten zur EMA bildlich betrachtet ein Karton gebaut wird. Dort wird zur Verweigerung des rechtlichen Gehörs unserer Mandanten alles hineingelegt. Dann wird dieser Karton verschlossen und verklebt und mit der Aufschrift von EMA und PEI „abgesegnet“ versehen, dass alles in Ordnung sei.

Das führt dann in aller Konsequenz zur kompletten Verweigerung des rechtliches Gehörs und damit zur Entkernung des Tatbestandsmerkmals „Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft“ gem. § 84 Abs. 1 S. 2 AMG, die durch behördliche Rechtsmeinungen ersetzt werden, die wiederum auf Herstellerangaben beruhen und deshalb das Landgericht Düsseldorf erklärt, nicht mehr prüfen zu wollen.

Folglich wurden kein rechtliches Gehör geschenkt zu folgenden Themen u.a.:

1. Die Mängel der Herstellung und Entwicklung
2. Die Gründe für die rechtswidrige bedingte Zulassung
a. Nichtvorlage des toxikologischen Gutachtens für die Lipid- Nanopartikel ALC0159 und ALC0315
b. Abbruch der Wirksamkeitsstudie und Entblindung aller Probanden
c. Auswahl der falschen Dosierung 30 Mikrogramm statt 20 Mikrogramm
d. Gesetzwidriges Abweichungen der Pflichtprüfungen für die Zulassung eines Arzneimittels durch Streichung sämtlicher Anforderungen, die gesetzlich vorgeschrieben sind .
3. Die hunderttausenden gleich-gelagerten Verdachtsmeldungen bei EMA und PEI und Todesfälle
4. Die Diagnosen der Mandanten
5. Der Vortrag zur Nichtkonformität der Chargen, die der Klagepartei verabreicht wurden und damit sowohl produktionstechnisch als auch chemikalisch inhaltlich nicht der Genehmigungswirkung unterfallen.
6. Durchprüfen der Anspruchsgrundlagen § 823 Abs. 2 BGB i.Vm. §§ 95, 96 AMG i.V.m. § 8 AMG fehlt. (Gesamter Vortrag unbeachtet geblieben)
7. Durchprüfen der Anspruchsgrundlagen § 823 Abs. 2 i.V.m. §95 AMG i.V.m. § 5 fehlt (gesamter Vortrag unbeachtet geblieben).

Auch inhaltlich biegt das Landgericht jedes mal allein dadurch ab, indem es nicht das, was wir schreiben zur Kenntnis nehmen will.[...]👇🏼
Rechtsanwalt Tobias Ulbrich am 06.12.2023 auf Twitter/X:

(2/3)


„[...] Des Weiteren wurde in der Zwischenzeit durch das New England Journal of Medicine der Process1 und der Process2 für BioNTech beschrieben https://nejm.org/doi/suppl/10.1056/NEJMoa2034577/suppl_file/nejmoa2034577_protocol.pdfund und im gestrigen Post weiter vertieft.

Das Landgericht Düsseldorf meint, dass der Vortrag dazu "jeder Grundlage entbehre".

Was die Frage des Nutzen-Risiko-Verhältnisses anbetrifft so halten wir diesen Einwand von BioNTech für einen Akt der unzulässigen Rechtsausübung.

Denn war es nicht die BioNTech Manufacturing GmbH, die zusammen mit ihrer Vertriebspartnerin, der Bundesrepublik Deutschland gegenüber allen ausrief, dass sich jeder wegen des vermeintlichen "Übertragungsschutzes" solidarisch zeigen möge?

Dann zeigen sich unsere Mandanten, die zum Teil auch der einrichtungsbezogenen Nachweispflicht unterlagen, solidarisch und erlitten gesundheitliche Schäden.

Dann kommt der Schädiger und erklärt zusammen mit der Genehmigungsbehörde, dass der Übertragungsschutz nie Gegenstand der Betrachtung gewesen sei, nie für die Genehmigung bei der EMA beantragt wurde und folgerichtig auch nicht den Gegenstand der Genehmigung gebildet habe.

Diejenigen - und es sind alle drei Mandanten - fühlen sich gänzlich in die irre geführt, weil sie sich deshalb dieser solidarischen Haltung gegenüber zum Teil sehr zwangsweise beugten, wie das Landgericht Düsseldorf auch zur Kenntnis nehmen durfte.

Es ist dann geradezu der klassische Fall der unzulässigen Rechtsausübung unter Vortäuschung falscher Tatsachen den Akt der Solidarität zum Übertragungsschutz heraufzubeschwören und allein dadurch die Impfung zu veranlassen und dann anschließend zu erklären, dass bei Eintritt der Schäden diese Solidarität nicht greife und noch schlimmer, den Geimpften entgegen gehalten wird über das sog. Nutzen-Risiko-Verhältnis:

"... Pech gehabt zu haben!".

Rechtsdogmatisch soll das sog. Nutzen-Risikoverhältnis den pharmazeutischen Hersteller vor überboardener Inanspruchnahme schützen, wenn sein Produkt einen überwältigenden Nutzen gebracht habe, weshalb der Kollateralschaden beim Geschädigten deshalb verbleiben müsse. Nun sieht aber der Vertrag eine hundertprozentige Haftungsübernahme durch die Bundesrepublik Deutschland vor, so dass dieser Schutz vor übergroßer Inanspruchnahme überhaupt nicht vom Sinn und Zweck dieser Regelung her greifen dürfte. Das Landgericht Düsseldorf befasst sich mit dem Gedanken aber überhaupt nicht.

Klar ist, dass wir in allen 3 Verfahren Berufung einlegen werden.

Die Geschädigten sollten sich von der rabulistischen Art des Landgerichts Düsseldorf nicht abschrecken lassen, da diese Art der Urteile allein der Abschreckung zu dienen bestimmt sind und unseres Erachtens dauerhaft keinen Bestand haben werden.

Dies belegt auch die Tatsache, dass die überwiegende Anzahl der Gerichte nicht den Weg des Landgericht Mainz und des Landgerichts Düsseldorf beschreitet, sondern sorgfältig prüft und in die Beweisaufnahme einsteigt oder angekündigt hat einzusteigen. Die Urteile des Landgerichts Düsseldorf widersprechen inhaltlich auch dem Urteil des Landgerichts Mönchengaldbach, das hinreichende Erfolgsaussichten in dem behandelten Impfschadensfall bestünden (Urteil vom 07.09.2023) sowie dem gleichlautend angekündigten Urteil des LG (Köln für den 14.12.2023). Wären die Ausführungen des Landgerichts Düsseldorf zutreffend - was sie nicht sind - läge die überwiegende Anzahl der Gerichte mit ihrer Rechtsauffassung falsch. Wir sehen vielmehr im Urteil des Landgerichts Düsseldorf die völlige Verkennung des geschriebenen Tatbestandsmerkmals in der Norm "Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft". Denn wäre die Auffassung des Landgerichts Düsseldorf korrekt, dann würde es kein Arzneimittelhaftungsrecht geben, weil jedes Arzneimittel zugelassen war und dann folgerichtig stets ein positives Nutzen-Risiko-Verhältnis vorgelegen haben würde, weil ohne dieses keine Genehmigung erteilt worden wäre.[...]“👇🏼
Rechtsanwalt Tobias Ulbrich am 06.12.2023 auf Twitter/X:

(3/3)


„[...] Genau deshalb stellt auch das Arzneimittelhaftungsrecht gerade nicht auf die Genehmigung ab, sondern hört auf Stimmen Dritter - nämlich die, die Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft darstellen. Das Abschneiden jedweder Kenntnisnahme von peer reviewed Aufsätzen und dem Vortrag dazu, stellt eine völlige Verkennung des Gesetzestextes dar. Es ist geradezu eine Perversion der gesetzgeberischen Intention. Früher hätte man dazu Rechtsbeugung gesagt, aber die gibt es ja nur, wenn Richter Exekutivakten widersprechen, weshalb die Demonstration der Linientreue gegenüber der Exekutive in den Urteilen wie eine Monstranz vor sich hergetragen wurde.

Wir werden sehen, ob die Rechtsprechung "Die Exekutive hat immer Recht" Einzug in alle Gerichtssäle hält. Dann können wir das Studium der Rechtswissenschaften absetzen und setzen Befehlsempfänger auf die Richterposten, die das exekutieren, was die Pharmindustrie vermittelnd über die Exekutive will.

Noch ist es nicht so weit und ich gebe als Organ der Rechtspflege nicht auf, dass es noch Richter gibt, die ihren verfassungsmäßigen Auftrag verstanden haben und diesen ernst nehmen.

#Urteile #Düsseldorf #EMA #ExekutivehatimmerRecht #PEI #Impfung #Impfschaden #Impfschäden #Nebenwirkungen #VaccineInjuries #VaccinatieSchade #vaccinedeaths“

https://twitter.com/AnwaltUlbrich/status/1732486814445822100
Jan Rathje (Senior Researcher bei ... 🙈🤡 CeMas (sic!)) warnt:

„Wie gefährlich sind Reichsbürger und Querdenkerinnen? Und was haben sie mit der extremen Rechten zu tun? Mehr, als viele glauben, warnt Extremismusforscher Jan Rathje.“

https://twitter.com/zeitonline/status/1732065423124799865

https://cemas.io/team/jan-rathje/

Wie finanzieren sich CeMAS - Wer ist die Alfred Landecker Foundation?

Wer mehr Informationen sucht, gerne auch hier lesen:

https://teleg.eu/WaldgangAlbdruck/22996

https://teleg.eu/WaldgangAlbdruck/22997

https://teleg.eu/WaldgangAlbdruck/46201

https://teleg.eu/WaldgangAlbdruck/47049

https://teleg.eu/WaldgangAlbdruck/47056

https://teleg.eu/WaldgangAlbdruck/50057

https://teleg.eu/WaldgangAlbdruck/51470

https://teleg.eu/WaldgangAlbdruck/51471

https://teleg.eu/WaldgangAlbdruck/51503

https://teleg.eu/WaldgangAlbdruck/51711

https://teleg.eu/WaldgangAlbdruck/51683

Hier stellte Rechtsanwalt Ulbrich sogar einen Zusammenhang zwischen HateGate/CeMas und der Pharma-Industrie her:

https://teleg.eu/WaldgangAlbdruck/55875
Tagesschaumeldung ... medial hervorragend aufgearbeitet. 🤮

Die nächste Waffenrechtsverschärfung zur finalen Entwaffnung der redlichen Bürger kommt bestimmt.

https://twitter.com/tagesschau/status/1732408011673497689

https://www.tagesschau.de/inland/regional/hessen/hr-dutzende-waffen-bei-reichsbuerger-in-pohlheim-beschlagnahmt-100.html
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Prof. Dr. Schweinhardt von Mobbingen auf Twitter/X:

„E Auto Golf 7... aber seht selbst“

https://twitter.com/svmoffiziell/status/1731654411787645175
„Das eben ist der Fluch der bösen Tat,
Daß sie, fortzeugend, immer Böses muß gebären.“

(Friedrich von Schiller)
Forwarded from Krautzone
Das Bürgergeld ist eine völlig asoziale Konstruktion und mehr als nur eine Quersubventionierung des vornehmlich importierten Prekariats...

👉🏿Hier entlang zum Netzartikel
https://kraut-zone.de/buergergeld-warum-noch-arbeiten/
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