🔷Bundesgesundheitsministerium plant Anforderung von 3 Impfungen für vollständigen Impfschutz ab Oktober 2022🔷
Entwurf zur Änderung der Corona-Einreiseverordnung mit Verschärfungen

Das Bundesverfassungsgericht hatte in seinem Beschluss vom 10.2.2022 Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Regelungstechnik des § 20a Abs. 1 Infektionsschutzgesetz bzgl. der Definition des Impf- und Genesenenstatus angemeldet. Daraufhin war in der Bund-Länder-Videoschaltkonferenz unter Ziffer 8 die Überarbeitung der COVID-19-Schutzmaßnahmen-AusnahmenVerordnung durch das BMG angekündigt worden.

Derzeit erkennen Robert-Koch-Institut und Paul-Ehrlich-Institut den vollständigen Impfschutz bei 2 Impfdosen an.

Nach Meldung der Pharmazeutischen Zeitung liegt der Entwurf nun vor. Er sieht vor, für den vollständigen Impfschutz ab Oktober 2022 3 Impfdosen zu verlangen. Ausnahmen sollen etwa bei Covid-19-Infektionen gemacht werden.

‼️Das zeigt, dass wir uns mit einer vermeintlichen Lockerung nicht zufrieden geben dürfen‼️,
zumal ja auch die Öffnungen ab März möglicherweise wegen der "neuen Omikron-Variante" fraglich sein sollen.

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Rechtsanwältin Dr. Brigitte Röhrig
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